Allgemeine Vertragsbedingungen Sprachaufenthalt
(Version 1/Stand: 16. Januar 2019)
Die nachfolgenden allgemeinen Vertragsbedingungen (nachfolgend „AGB“) sind integrierende Bestandteile des vorliegenden Vertragsverhältnisses zwischen dem Kunden[1] und der Inforce Group AG, Stettbachstrasse 6, 8600 Dübendorf [Firmenidentifikation: CHE-142.319.583], welche vorliegend unter ihrer Marke „Mandalingua“ auftritt und in den nachfolgenden Bedingungen mit „ML“ abgekürzt wird. Die AGB sind auf der Website: mandalingua.inforcegroup.cyon.site jederzeit abrufbar und werden der schriftlichen Bestätigung jeweils beigelegt.
Grundsätzliches
ML vertritt Sprachschulen aus Taiwan und China und vermittelt deren Dienstleistungen in Europa und besorgt für diese teilweise das Inkasso (siehe auch Abs. 4 Zahlungskonditionen).
Der Kunde schliesst mit der ML einen Vertrag als Vermittler und mit der Sprachschule als Leistungserbringer und allfällig weiteren Anbieter individuelle Verträge bzgl. des Aufenthalts und des Unterrichts ab. Die ML leitet alle Angaben und Informationen des Vertrags an den Leistungserbringer für die Durchführung des Sprachkurses und weitere Dienstleistungen weiter.
ML bietet den Kunden Beratung bzgl. des Sprachaufenthaltes an und unterstützt die Kunden beim Vertragsabschluss, indem es die Kommunikation im Rahmen des Vertragsabschlusses übernimmt. Diese Dienstleistungen sind für den Kunden grundsätzlich unentgeltlich, da ML durch die Sprachschulen mittels einer Vermittlungsprovision entschädigt wird.
Sollte der Kunde weitergehende Dienstleistungen von ML in Anspruch nehmen wollen, kann dies aufgrund einer individuellen Vereinbarung und gegen entsprechendes Entgelt erfolgen.
Anmeldung und Vertragsabschluss
Die Anmeldung kann sowohl mündlich (telefonisch/persönlich) wie auch schriftlich (via E-Mail oder Post) erfolgen. Ein Vertragsverhältnis wird mit der Rechnungsstellung durch die ML resp. Rechnungsstellung durch die Sprachschule begründet.
Preisänderungen der Sprachschule bis zur definitiven Rechnungsstellung bleiben vorbehalten. Dazu übernimmt die ML keine Haftung.
Anmeldegebühren
Für administrative Umtriebe verrechnet ML eine Auftragspauschale von CHF 60.00 / EUR 55.00 pro Auftrag. Bei Buchungen, die ML 10 Arbeitstage und später vor Reiseantritt erreichen, werden zusätzlich Express-Spesen von CHF 80.00 / EUR 70.00 pro Auftrag in Rechnung gestellt. Diese Auftragspauschale wird nur erhoben, wenn der Endpreis des gebuchten Sprachaufenthaltes bzw. der gebuchten Lektionen weniger als CHF 500.00 / EUR 450.00 beträgt.
Zahlungskonditionen
Falls nicht anders auf der Rechnung vermerkt, beträgt die Zahlungsfrist 10 Tage ab Rechnungsstellung.
Der Rechnungssaldo in CHF oder EUR ist per Bank- oder Postüberweisung zu bezahlen. Zahlungen mittels Kredit- und Debitkarten sind nicht möglich. Allfällige Bank- und Postspesen gehen zulasten des Kunden.
Bei direkter Rechnungsstellung durch die Sprachschule selber gelten ebenfalls die vorgenannten Zahlungsfristen.
Sollten trotz Mahnung und Ansetzung einer Nachfrist die Kosten nicht fristgerecht eingehen, ist ML ohne weitere Korrespondenz berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und die Annullierungskosten von CHF 100.00 / EUR 90.00 zu verlangen. Die Geltendmachung von weiterem Schadenersatz, zB aufgrund von Annulierungsbedingungen der entsprechenden Schule, bleibt vorbehalten.
Umbuchungen oder Annullierungen
Die ML ist bemüht, allfällige Umbuchungswünsche vor Reiseantritt zu berücksichtigen, sofern sich das mit den vertraglichen Bedingungen des Leistungserbringers vor Ort vereinbaren lässt. Für jede Umbuchung verrechnet die ML eine Bearbeitungsgebühr von mindestens CHF 150.00 pro Auftrag.
Für eine Annullierung bzw. Rücktritt verrechnet die ML CHF 350.00 / EUR 300.00 Aufwandsentschädigung. Ein Schulwechsel gilt nicht als Umbuchung, sondern als Annullierung bzw. Rücktritt.
Die Entschädigung des Leistungserbringers vor Ort ist zusätzlich zu bezahlen und richtet sich nach dessen vertraglichen Grundlagen. Grundsätzlich sehen die Bedingungen der Leistungserbringer vor Ort vor, dass kein Rückerstattungsanspruch besteht, wenn die Leistungen nicht oder nicht vollständig bezogen werden!
Versicherungen
Eine Annullation aus schwerwiegenden Gründen (Krankheit, Unfall, etc.) kann mit einer Reiserücktrittsversicherung oder Reise- oder Annullierungskostenversicherung abgedeckt werden. ML empfiehlt z.B. das Basispaket der Europäischen Reiseversicherungs AG.
Einreisebestimmungen / Visa
Der Kunde muss sich in eigener Verantwortung über die nötigen Einreise-, Visa-, Devisen-, Impf- und Versicherungsbestimmungen informieren. In diesem Zusammenhang wird auf die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) in der Schweiz oder des Auswärtigen Amtes in Deutschland verwiesen. Auf der Website von ML befinden sich ebenso Hinweise. Eine eingehende Auseinandersetzung mit dem Reiseziel durch den Kunden wird vorausgesetzt.
Haftung
ML übernimmt die Haftung für eine sorgfältige Information des Kunden und der sachgerechten Kommunikation mit den Leistungserbringern. Die ML übernimmt für den Inhalt der Schulprogramme, die Gestaltung und Durchführung der Kurse wie auch hinsichtlich Unterkunft keine Haftung. Eine weitergehende Haftung wird ausgeschlossen.
Beanstandung
Aufgrund der grossen kulturellen und ökonomischen Unterschiede kann es zu Abweichungen gegenüber dem europäischen Standard sowohl bzgl. Sprachausbildung als auch bzgl. der Unterkunft kommen. Sollte der Kunde trotz Berücksichtigung dieser Umstände der Meinung sein, dass die gebotene Qualität nicht dem Vereinbarten entspricht, ist das Anliegen mit der zuständigen Person vor Ort zu besprechen. Kann das Anliegen nicht zur Zufriedenheit gelöst werden, so ist ML telefonisch oder per E-Mail zu kontaktieren. ML wird versuchen, eine Lösung zu vermitteln.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist CH 8600 Dübendorf (Sitz der Gesellschaft).
[1] Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Alle Personen und Funktionsbezeichnungen gelten ungeachtet der weiblichen oder männlichen Sprachform gleichwohl für beiderlei Geschlecht.